Reiseagentur
spiritel Reisen – einfach sein
Reisen für Körper und Geist
Domstraße 5
97070 Würzburg
Reisebüro
spiritel Reisen – einfach sein
Reisen für Körper und Geist
Domstraße 5
97070 Würzburg
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sehr geehrter Reisender,
durch klare vertragliche Vereinbarungen sichern wir Ihnen eine optimale Reisedurchführung zu. Unsere hier aufgeführten Reisebedingungen ergänzen die Vorschriften
der §§ 651 a bis m BGB über den Pauschalreisevertrag und die Informationspflichten für Reiseveranstalter. Sie werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt zwischen
Ihnen – nachstehend „Anmelder“ – und uns, der Firma spiritel Reisen – einfach sein -– zustande kommenden Reisevertrages.
I. Buchung der Reise, Reisebestätigung, Datenschutz
1. Mit der Reiseanmeldung (Buchung) – schriftlich, per E-Mail oder Internet – bietet der Anmelder den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der
Reiseausschreibung und dieser Reisebedingungen spiritel Reisen – einfach sein an.
2. Der Anmelder übernimmt die volle Haftung für die Vertragspflichten weiterer, von ihm angemeldeter Reiseteilnehmer gegenüber spiritel Reisen – einfach sein
Voraussetzung hierfür ist die Unterzeichnung der ausdrücklich hierauf gerichteten Erklärung bei Abschluss des Reisevertrages.
3. Die aufgrund der Anmeldung erfassten Daten dienen ausschließlich der Bearbeitung der Reise und zur Kundenbetreuung.
II. Inhalt des Reisevertrages – Leistungen
1. Der Inhalt des Reisevertrages ergibt sich aus der Buchung des Reisenden und der Buchungsbestätigung von spiritel Reisen – einfach sein . Einbezogen in den
Reisevertrag sind die Reisebedingungen, die Leistungsbeschreibungen und sonstigen Erläuterungen zu den einzelnen Reisen, soweit nicht in Buchung und
Buchungsbestätigung ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
2. Änderungen und Ergänzungen zu Leistungen oder den Reisebedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung von spiritel Reisen – einfach sein.
3. Vermittelt spiritel Reisen – einfach sein ausdrücklich im fremden Namen nur einzelne Reiseleistungen, z.B. Nurflug (NAC Flüge, Flüge zu APEX- oder
Holidaytarifen, Linien- sowie Anschlussflüge etc.), Fährtransporte, Hotelaufenthalte für Selbstfahrer, Mietwagen etc. oder Reiseprogramme namentlich genannter
fremder Reiseveranstalter, so richtet sich das Zustandekommen des Reisevertrages und dessen Inhalt nach den jeweiligen Bedingungen des fremden
Vertragspartners (Leistungsbringers) des Reisenden. Die Vertragsbedingungen dieser Leistungserbringer stehen auf Anforderung zur Verfügung.
4. Der erste und letzte Tag der gebuchten Reise dient in erster Linie der Erbringung der Beförderungsleistung.
5. *spiritel-Extras: Darunter verstehen sich folgende Zusatzleistungen, bzw. Zusagen:
– Bei allen Reisen werden weder vorher, während, noch nach der Reise Bar-Beträge eingesammelt.
– Weder die Trinkgelder für Fahrer/Guide oder Personal.
– Alle Leistungen sind im Preis inkludiert.
– Dies trifft auch für Parkgebühren, Maut, Hotelsteuer oder sonstige Nebenkosten zu.
– Bei mehrtägigen Reisen wird ein individueller Reiserückblick erstellt und jeder/m TeilnehmerIn zugesandt .
– Ferner wird bei Fernreisen ein Fotoalbum, incl. persönlichen Kommentaren speziell für die TeilnehmerInnen eingestellt.
III. Zahlung des Reisepreises vor Reiseantritt, Anzahlung
1. Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den Reiseteilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch spiritel Reisen – einfach sein.
2. Der Reiseteilnehmer hat bei Abschluss des Reisevertrages eine Anzahlung von 20% des Reisepreises, aufgerundet auf EUR 5,00 zu bezahlen. Bei Reisen mit
Charterflügen erhöht sich die Anzahlung auf 25% des Reisepreises.
3. Der restliche Reisepreis ist fällig 30 Tage vor Reisebeginn. Bei Buchungen innerhalb 14 Tage vor Reisebeginn, ist der volle Reisepreis sofort fällig.
4. spiritel Reisen – einfach sein ist berechtigt, die Leistung endgültig zu verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrags vom
Reiseteilnehmer zu verlangen, wenn dieser sich mit der Zahlung des Reisepreises in Verzug befindet und die Leistungsverweigerung unter Setzung einer
angemessenen Nachfrist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (§326 BGB) vorher durch spiritel Reisen – einfach sein dem Reiseteilnehmer
schriftlich angekündigt worden ist.
5. Storno-Entschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sowie Versicherungsprämien sind sofort fällig.
IV. Rückbestätigung von Rückflügen
Die Gestaltung des Flugplanes und dessen Einhaltung liegen im Wesentlichen im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaften und der staatlichen
Koordinierungsbehörden. Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung und des Fluggerätes sind teilweise nicht vermeidbar. Reiseteilnehmer, die im
Anschluss an eine Studienreise eine Verlängerung gebucht haben, sind daher verpflichtet, sich vor dem Rückflug bei der Vertretung von spiritel Reisen – einfach
sein im Reisegebiet bzw. direkt bei der Fluggesellschaft über den genauen Zeitpunkt des Rückfluges zu informieren und den Rückflug bestätigen zu lassen. Im
Übrigen wird hierzu auf die diesbezüglichen ausdrücklichen Hinweise in den Reiseunterlagen verwiesen.
Eventuelle Ansprüche des Reiseteilnehmers aufgrund unzumutbarer Leistungsänderungen bleiben unberührt.
V. Preisänderungen
1. spiritel Reisen – einfach sein ist berechtigt, den bestätigten Reisepreis aus wichtigen unvorhersehbaren Gründen zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für
spiritel Reisen – einfach sein und nach Vertragsschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile erhöhen, z.B. Devisenkurse; Beförderungstarife;
Steuern. Preiserhöhungen sind jedoch nur zulässig, wenn der Reisetermin mehr als vier Monate nach Vertragsabschluss liegt.
2. Sofern der Reisevertrag ausschließlich die Erbringung einer Beförderungsleistung zum Inhalt hat, kann eine Preiserhöhung auch innerhalb von vier Monaten erfolgen,
. wenn die Erhöhung Preise betrifft, auf die § 99 Abs. 1 und 2 des Gesetzes gegen die Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung findet (behördlich
festgelegte oder genehmigte Beförderungstarife).
3. Die Preiserhöhungen müssen sich im Rahmen der veränderten Umstände halten. spiritel Reisen – einfach sein ist verpflichtet, dem Reiseteilnehmer auf
Anforderung Gründe und Umfang der Preiserhöhungen zu spezifizieren und zu belegen.
4. spiritel Reisen – einfach sein hat dem Reiseteilnehmer eine etwaige Preiserhöhung spätestens vier Wochen vor Reisebeginn mitzuteilen.
5. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5% ist der Reiseteilnehmer berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss
unverzüglich und schriftlich gegenüber spiritel Reisen – einfach sein erklärt werden.
VI. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn, Umbuchung
1. Der Rücktritt ist im jeden Fall schriftlich spiritel Reisen – einfach sein zu melden. Als Stichtag der Berechnung gilt der Eingang der Erklärung bei spiritel Reisen
– einfach sein .
2. Bei Rücktritt des Reiseteilnehmers vom Reisevertrag vor Reiseantritt (Storno) kann spiritel Reisen – einfach sein anstelle der konkreten Berechnung der
Rücktritts-Entschädigung folgende pauschalierte Storno-Entschädigung geltend machen:
bis zum 31. Tag vor Reisebeginn: 25%
ab dem 30. Tag vor Reisebeginn: 50%
ab dem 14. Tag vor Reisebeginn: 75%
ab dem 7. Tag vor Reisebeginn: 85%
ab dem 3. Tag vor Reisebeginn bis zum Tag des Antritts oder bei Nichtantritt der Reise: 90%
Bei Reisen mit Charterflügen gelten nachfolgend aufgeführte Fristen und Stornokosten:
bis zum 31. Tag vor Reisebeginn: 25%
ab dem 30. Tag vor Reisebeginn: 55%
ab dem 14. Tag vor Reisebeginn: 80%
ab dem 7. Tag vor Reisebeginn: 85%
ab dem 3. Tag vor Reisebeginn: 90%
am Tag des Antritts oder bei Nichtantritt der Reise: 95%
Die Storno-Entschädigung berechnet sich aus dem Endreisepreis je angemeldeten Reiseteilnehmer. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der
schriftlichen Rücktrittserklärung. Die pauschalierte Storno-Entschädigung ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und durch
anderweitige Verwendung der Reiseleistungen ermittelt worden. Dem Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis eines niedrigeren oder gar nicht entstandenen
Schadens unbenommen.
3. Es wird darauf hingewiesen, dass für bestimmte Arten von Flügen, soweit sie nicht mit weiteren Reiseleistungen in einem Pauschalreisevertrag verbunden sind,
insbesondere für NAC-Flüge, APEX- und Holiday-Flugtarife aufgrund nationaler oder internationaler Bestimmungen besondere Rücktrittsbedingungen bestehen. Für
diese Flüge gelten die in diesen Reisebedingungen aufgestellten Rücktrittsbedingungen einschließlich der Stornoentschädigung nicht, auch wenn spiritel Reisen
– einfach sein Veranstalter ist. Die jeweiligen besonderen Bedingungen und Fristen sind bei der dem Gruppenleiter vorliegenden Buchungsbestätigung
aufgeführt.
4. Umbuchungen von Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft oder Beförderungsart sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer
genannten Bedingungen (Storno-Entschädigung) und nach folgender Neuanmeldung möglich, soweit verfügbar. Umbuchungen, bei denen sich lediglich der
Abreiseort ändert, werden gegen die fällige Umbuchungsgebühr der jeweiligen, gebuchten Fluggesellschaft in Rechnung gestellt. Voraussetzung hierfür ist die
Verfügbarkeit der Leistung.
II. Kündigung des Reisevertrages bei höherer Gewalt
Wird durch höhere Gewalt, die bei Vertragsabschluß nicht voraussehbar war, die Reise erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der
Reiseteilnehmer als auch spiritel Reisen – einfach sein den Reisevertrag kündigen. Der Reiseteilnehmer hat seine Kündigung an spiritel Reisen – einfach sein
zu richten. spiritel Reisen – einfach sein kann die Kündigung durch ihre Reiseleiter oder örtlichen Vertreter dem Reiseteilnehmer gegenüber erklären lassen; diese
sind zur Erklärung der Kündigung bevollmächtigt. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Falle der Kündigung ergeben sich aus dem Reisevertragsgesetz (siehe
Ziffer XXI dieser Reisebedingungen).
VIII. Rücktritt, Kündigung des Reiseveranstalters wegen besonderer Umstände
1. Ist in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so kann spiritel Reisen –
einfach sein bis 30 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Vermittelt spiritel Reisen – einfach
sein lediglich eine Reise oder Reiseleistung eines anderen Veranstalters und ist dies in der Reiseausschreibung und im Reisevertrag deutlich herausgestellt, so kann
der andere Reiseveranstalter das Recht auf Rücktritt in gleicher Weise ausüben.
2. spiritel Reisen – einfach sein kann aus wichtigem Grund vor Reiseantritt und auch während der Reise jederzeit den Reisevertrag unter Beachtung der
Bestimmungen des Paragraphs 643 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) kündigen. Reiseleiter oder örtliche Vertreter von spiritel Reisen – einfach sein sind zur
Erklärung der Kündigung bevollmächtigt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere gegeben sein, wenn der Reiseteilnehmer den vorher bekannt gegebenen
besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder wenn der Reiseteilnehmer durch sein Verhalten den Reiseablauf nachhaltig stört oder gefährdet und dem
auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder abgeholfen werden kann. Im Falle dieser Kündigung behält spiritel Reisen – einfach sein grundsätzlich
den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer
anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden, einschließlich der spiritel Reisen – einfach sein von den
Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Ist der wichtige Grund von dem Reiseteilnehmer nicht zu vertreten, hat spiritel Reisen – einfach sein in
entsprechender Anwendung des Paragraphen 645 Abs 1, BGB Anspruch auf einer der erbrachten Leistungen entsprechende Teilvergütung und Ersatz der in der
Vergütung nicht inbegriffener Auslagen.
IX. Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers
1. Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. spiritel Reisen – einfach sein kann der Teilnahme
des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche
Anordnungen entgegenstehen. Deshalb ist der Reiseteilnehmer verpflichtet, auf Anforderung von spiritel Reisen – einfach sein unverzüglich die erforderlichen
Angaben über den Dritten zu machen, damit die Voraussetzungen für den Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers geprüft werden können. In diesem Fall
braucht spiritel Reisen – einfach sein den Dritten bis zur Übermittlung der Angaben als Reiseteilnehmer nicht zuzulassen.
2. Die durch den Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers entstehenden Mehrkosten trägt der ursprüngliche Reiseteilnehmer.
X. Versicherungen
1. Im Reisepreis bei Einzelreisenden sind keine Versicherungen enthalten. Vor allem ist der Reiseteilnehmer nicht gegen die Ziffer VII Abs. 1 geregelte entschädigungslos
versichert. Bei Gruppenreisen ist die Reiserücktrittkostenversicherung auf Wunsch beinhaltet.
2. spiritel Reisen – einfach sein empfiehlt daher dringend die Buchung folgender Versicherungen: Reiserücktrittkosten-Versicherung sowie Reisegepäck-,
Reiseunfall-, Reisehaftpflicht-, Reisekranken-Versicherung und Ambulanzflug aus dem Ausland. Der Abschluss einer Reisegepäck- und Reiseunfallversicherung
empfiehlt sich insbesondere auch im Hinblick auf die in Ziffer XIV Abs. 3 dieser Reisebedingungen vereinbarten Haftungsbeschränkung von spiritel Reisen –
einfach sein.
3. Beachten Sie unbedingt, dass alle Versicherungen, wie die Reiserücktrittkostenversicherung, die Reiseabbruchversicherung etc. nur bei Buchung abgeschlossen
und bei Rücktritt von der Reise nicht erstattet werden kann.
XI. Saisonzeiten, Hotel- und Zimmerkategorien, Preise
Die von spiritel Reisen – einfach sein festgelegten Saisonzeiten können von denen der Reiseziele oder anderer Reisekataloge abweichen. Sie werden im
wesentlichen durch die Auslastung der einzelnen Reise bestimmt. Die Preisgruppen und Hotelkategorien sind – sofern keine offizielle Kategorisierung besteht – von
spiritel Reisen – einfach sein festgelegt und nicht unbedingt mit den Kategorien in Ortsprospekten, Hotelführern und anderen Reiseprospekten gleichlautend.
Ebenso beinhalten die Preise der Verlängerungswochen auch Flugausgleichszuschläge und sonstige anteilige Kosten.
XII. Vertragspflichten von spiritel Reisen – einfach sein
spiritel Reisen – einfach sein hat seine Leistungen mit der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes zu erbringen. spiritel Reisen – einfach sein
schuldet dem Reiseteilnehmer insbesondere:
1. die gewissenhafte Vorbereitung der Reise;
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, sofern spiritel Reisen – einfach sein selbst Reiseveranstalter oder
Leistungserbringer im eigenen Namen ist.
Für den Fall, dass spiritel Reisen – einfach sein lediglich Vermittler von Reiseleistungen ist, wird auf Ziffer XV. der Reisebedingungen verwiesen.
XIII. Haftungsbeschränkungen des Reiseveranstalters
1. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich spiritel Reisen – einfach sein gegenüber dem Reiseteilnehmer hierauf
ebenfalls berufen. Kommt spiritel Reisen – einfach sein die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so haftet spiritel Reisen – einfach sein
insoweit ausschließlich nach den Bestimmungen der internationalen Abkommen, insbesondere der Abkommen von Warschau und Guadalajara neben dem
ausführenden Luftfrachtführer (Fluggesellschaft). Diese Abkommen sehen Haftpflichtbeschränkungen vor. Soweit spiritel Reisen – einfach sein bei Schiffsreise
die Stellung eines Beförderers zukommt, regelt sich die Haftung von spiritel Reisen – einfach sein nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des
Binnenschifffahrtsgesetzes.
2. spiritel Reisen – einfach sein beschränkt seine Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis. soweit ein Schaden des
a. Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder
b. soweit spiritel Reisen – einfach sein für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
. ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften,
nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder
unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so beruft sich spiritel Reisen – einfach sein gegenüber dem Reisenden hierauf.
XIV. Haftung bei Vermittlung fremder Leistungen
1. Ist spiritel Reisen – einfach sein lediglich Vermittler fremder Leistungen (siehe Ziffer II, Abs. 3 dieser Reisebedingungen), so haftet spiritel Reisen – einfach
sein nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst.
2. Ausflüge, Führungen, Sport und sonstige Sonderveranstaltungen soweit sie ausdrücklich als fremde Leistungen fremder Leistungsträger bezeichnet sind, werden von
den örtlichen Reiseleitungen und Vertretungen lediglich vermittelt. Insbesondere handelt es sich bei den in den ausführlichen Reiseverläufen genannten Ausflügen
und sonstigen Veranstaltungen, die als „Gelegenheit oder fakultativ“ bezeichnet werden, ausschließlich um Leistungen fremder Leistungsträger.
3. Angaben über vermittelte Leistungen fremder Leistungsträger beruhen ausschließlich auf deren Angaben spiritel Reisen – einfach sein gegenüber; sie stellen
keine eigene Zusicherung von spiritel Reisen – einfach sein gegenüber dem Reiseteilnehmer dar.
XV. Gewährleistung
1. Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reiseteilnehmer Abhilfe verlangen. spiritel Reisen – einfach sein kann die Abhilfe verweigern, wenn
sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. spiritel Reisen – einfach sein kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich oder
höherwertige Ersatzleistung erbringt. Der Reiseteilnehmer kann die Ersatzleistung ablehnen, wenn die Annahme ihm nicht zuzumuten ist.
2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reiseleistung durch spiritel Reisen – einfach sein kann der Reiseteilnehmer eine entsprechende
Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit der Buchung der Wert der Reise in
mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Anspruch auf Minderung besteht nicht, soweit es der Reiseteilnehmer schuldhaft unterlässt,
den Mangel anzuzeigen.
3. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet spiritel Reisen – einfach sein innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so
kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig
durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels, aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren
Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von spiritel Reisen – einfach
sein verweigert wird oder wenn es sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt wird. Der Reiseteilnehmer
. schuldet spiritel Reisen – einfach sein den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von
Interesse waren.
4. Sofern spiritel Reisen – einfach sein einen Umstand zu vertreten hat, der zu einem Mangel der Reise führt, kann der Reiseteilnehmer Schadensersatz verlangen.
. Auf die gesetzlichen Folgen des mitwirkenden Verschuldens (Mitverschulden) des Reisenden bei Entstehung des Schadens, bei der Unterlassung des
Reiseteilnehmers, spiritel Reisen – einfach sein auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, oder Unterlassung des
Reiseteilnehmers, den Schaden abzuwenden und zu mildern, wird ergänzend hingewiesen (§ 254 BGB).
XVI. Mängelanzeigen, Abhilfeverlangen
Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen sind an die Reiseleitung oder die Vertretung von spiritel Reisen – einfach sein im Reisegebiet zu richten, die in den
Reiseunterlagen bezeichnet sind. Reiseleitungen bzw. Vertretungen sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich und erforderlich ist. Sie sind jedoch nicht
befugt, Ansprüche mit Wirkung gegen spiritel Reisen – einfach sein anzuerkennen.
XVII. Verlust und Beschädigung von Reisegepäck
Bei Reisegepäck sind Verlust oder Beschädigung sowie Verspätungen unverzüglich dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Das Beförderungsunternehmen ist zur
Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet (bei Flugbeförderung international als P.I.R.=Property Irregularity Report bezeichnet). Ohne rechtzeitige Anzeige
besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustes. Für Fluggepäck wird auf Artikel 26 des Warschauer Abkommens mit den darin enthaltenen unterschiedlichen
Ausschlussfristen hingewiesen.
XIII: Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
1. Die Bekanntgabe der obigen Bestimmungen bei Buchung einer Reise oder einer Reiseleistung dem Reisenden gegenüber bezieht sich auf den Stand zum Zeitpunkt
der Buchung. Unterstellt wird dabei, dass der Reisende Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist und keine besonderen Verhältnisse gegeben sind. In der
Person des Reisenden begründete persönliche Umstände können dabei nicht berücksichtigt werden, soweit sie der Reisende nicht ausdrücklich bei der Buchung
mitgeteilt hat.
2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer Änderung dieser Bestimmungen durch die staatlichen Behörden besteht. spiritel
Reisen – einfach sein wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bemühen, den Reiseteilnehmer von etwaigen Änderungen zu unterrichten. Dem
Reiseteilnehmer wird jedoch nahegelegt, selbst die Nachrichtenmedien wegen plötzlich auftretenden Änderungen der Bestimmungen in seinem Reiseland zu
verfolgen, um sich frühzeitig auf die geänderten Umstände einstellen zu können.
3. Ergeben sich für den Reiseteilnehmer wegen der genannten Vorschriften Schwierigkeiten, die seine Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen, so ist
er deshalb nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt. Voraussetzung ist, dass spiritel Reisen – einfach sein seinerseits zur Leistungserbringung
. in der Lage und bereit ist und die genannten Schwierigkeiten von Spiritel nicht zu vertreten sind. Gegenseitige Ansprüche im Falle schuldhaften Verhaltens bleiben
unberührt, soweit die Haftungsbegrenzungen in diesen Reisebedingungen nicht eingreifen.
XIX. Anspruchstellung, Ausschlussfrist, Verjährung
1. Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen sowie vertragliche Ansprüche, die auf
offensichtlichen Mängeln der Erbringung sonstiger Leistungen von spiritel Reisen – einfach sein oder der Vermittlung von fremden Leistungen beruhen, müssen
. vom Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber spiritel Reisen – einfach sein geltend
gemacht werden. Diese Frist wird auch vereinbart für die Geltendmachung von vertraglichen Ansprüchen des Reiseteilnehmers aufgrund Kündigung des
Reisevertrags wegen Mangels oder bei Höherer Gewalt. Für die Fristwahrung ist das Datum des Zugangs der Reklamation maßgebend. Nach Ablauf der Frist kann
der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Reiseleitungen bzw. Vertretungen von
spiritel Reisen – einfach sein im Urlaubsgebiet sind nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Minderung des Reisepreises
oder auf Schadensersatz, mit Wirkung für SRB anzuerkennen.
2. Die in Ziffer 1 bezeichneten Ansprüche des Reiseteilnehmers verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrage nach
enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem spiritel Reisen – einfach sein
oder deren Haftpflichtversicherung die Ansprüche schriftlich zurückweist.
XX. Abtretungsverbot
Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen des Reiseteilnehmers gegen spiritel Reisen – einfach sein an Dritte. Das Abtretungsverbot betrifft sämtliche
Ansprüche aus dem Reisevertrag und im Zusammenhang damit sowie Ansprüche aus unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter Bereicherung. Ebenso ist die
gerichtliche Geltendmachung der vorbezeichneten Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.
XXI. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Würzburg.
XXII. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur
Folge. Ergänzend gelten insbesondere die Bestimmungen des Reisevertragsgesetzes, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I./1979, Seite 509ff, sowie im Bürgerlichen
Gesetzbuch (BGB) unter §§ 651 a bis m soweit spiritel Reisen – einfach sein nicht nur Vermittler von einzelnen Reiseleistungen oder Reiseprogrammen fremder
Reiseveranstalter ist.
XXIII. Veranstalter-Insolvenz-Versicherung
Alle bei spiritel Reisen – einfach sein gebuchten Gruppen sind seit dem 01.11.1994 über die gesamte Höhe des vor Reiseantritt bezahlten Reisebetrages
versichert. Je Buchung wird ein Sicherungsschein ausgegeben.
Herausgeber: johannes weismantel
spiritel Reisen – einfach sein
Domstraße 5
97070 Würzburg
info@spiritel.de
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